Richterliche Freiheiten - grenzenlos?

Soraya @, Mittwoch, 15.05.2013 (vor 4066 Tagen) @ Alfred

Lieber Alfred - ich glaube Du hast es ebenfalls richtig erkannt, Richterliche Freiheiten sind wirklich grenzenlos.
Mir liegt auch dieses Urteil vor, und wenn man dann noch weiß, dass diese vorsitzende Richterin in einer Kommune im Gemeinderat sitzt, dann wundert mich nichts mehr bei dieser Urteilsfindung.
Es ist nur schade, dass der Kläger ohne seinen Anwalt versuchte Recht zu bekommen.
Selbst ein guter Anewalt sollte solche Dinge kennen, sonst ist auch dieser der Willkür im Rechtsstaat ausgeliefert.
Diese Zweitwohnungssteuergeschichten treiben immer schönere "Blüten".
Was mir auch auffält, dass die Richterin überhaupt nicht auf die vorgebrachten Argumente bezüglich bayerische Sonderregelung "Schlüsselzuweisungen füpr Nebenwohnsitze" eingegangen ist. Das Argument, dass Schlüsselddzuweisungen überhaupt nichts mit der Zweitwohnungssteuer zu tun hätten, kann in allen Bundesländern stimmen aber nicht in Bayern.
Hoffentlich hat der Kläger für das Revisionsverfahren eine guten Anwalt gefunden sonst faährt das OVG ebenfalls Schlitten oder lehnt diese Klage von vorn weg ab, denn es könnte ungemütlich werden!!


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