In Alpen wird nicht gewohnt oder geschlafen

Alfred @, Montag, 06.05.2013 (vor 4219 Tagen) @ Rebell

Fakt ist allerdings, dass die Hirten nicht bei den Tieren im Stall schlafen, so ist die richtige Definition, das Gericht konnte dieses ja nicht wissen, wenn der Vertreter einer Kommune dises so dargelegt hat, dann muss dieses das Gericht auch glauben und kann dieser Tatsache nicht widersprechen.

Wenn ein Vertreter der Kommune es so dargelegt hat und diese Darlegung den Tatsachen entspricht, muss das Gericht es natürlich „glauben“. Was allerdings nichts an der Tatsache ändert, dass auch ein Stall ein umschlossener Raum ist, der in diesem Fall zum Schlafen genutzt wird. Mithin eine Wohnung.

Wenn eine Kommune allerdings darlegt, dass die Hirten im Stall bei den Tieren und nicht in der Alphütte schlafen, muss das Gericht es nicht glauben, wenn die Kommune das allein mit einer kühnen Behauptung „nachweist“. Ein bisschen mehr kann man da schon verlangen.

Wenn der Kläger eine derartige Behauptung widerspruchslos hinnimmt, ist ihm nicht zu helfen. Wenn er nicht widersprechen kann, weil ihm angesichts der kommunalen Frechheit die Worte fehlen, wäre das verständlich


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