In Alpen wird nicht gewohnt oder geschlafen

Rebell @, Montag, 13.05.2013 (vor 4212 Tagen) @ Alfred

Ja das mit dem Wohnungsbegriff kann scheinbar jede Kommune für sich alleine in anspruch nehmen, bzw. auch ohne Satzungsänderung beschließen.
Die Stadt Sonthofen hat mit Beschlusfassung vom 12.4.2005 folgendes in nichtöffentlicher Sitzung zur Klärung und Fragen des Vollzugs amtlich festgelegt:
Eine Wohnung im Sinne der Zweitwohnungssteuersatzung ist in der Regel dann gegeben, wenn diee eine eigene Toilette, eine eigene Kochgelegenheit aufweist und Trinkwasser vorhanden ist. Abweichungen hiervon können in Einzelfällen durch die Verwaltung erfolgen.
gez. Hubert Buhl
1.Bürgermeister

lohnt sich hier noch ein Vergleich zur Satzung ?
Wozu eigentlich eine Satzung wenn solche Zusatzbeschlüsse rechtwirksam sich vor Gericht erweisen ?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion