Schlüsselzuweisungen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Rebell @, Mittwoch, 15.05.2013 (vor 4066 Tagen) @ Alfred

Schlüsselzuweisungen haben nun wirklich nichts mit der Zweitwohnungsteuer zu tun.

Das stimmt voll und ganz, aber bitte nicht in Bayern komplett.

Soraya hat es richtig erkannt, denn in Bayern gibts - das können "Nichtbayern" ja sogar viele Politiker in Bayern nicht unterscheiden, denn im Jahre 1988 hat man als Ersatz für die nicht mögliche Erhebung einer Zweitwohnungssteuer den Kommunen als Ausgleich für entgehende Einnahmen an Stelle der Zwst. die Möglichkeit eröffnet auch für die Bürger auf Zeit - Inhaber von Ferienwohnungen- so genannte Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze im kommunalen Finanzausgleich zusätzlich verankert.
Im Klartext bedeutet dieses- da man trotz Aufhebung des Verbots im Jahr 2004 mit Wirkung zum 1.1.2005 diese Schlüsseldzuweisungen f.NWS ungekürzt aufrechterhalten.
Beispiel Oberstdorf erhebt eine Zweitwohnungssteuer - Ertrag = € 960 000, an Schlüsselzuweisungen nur für Nebenwohnsitze kann diese Gemeinde weiterhin € 900 000 in der Kasse verbuchen. Das hat mit den übrigen der Gemeinde zustehenden Normal- Schlüsselzuweisungen nichts zu tun. Im Finanzausgleich stehen dieser Kommune u.U. noch weitere 2,5 Mio zur Verfügung!
Also besteht in Bayern doch ein Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer ?
Oder wie sollte man es denn noch nennen.
Immerhin beträgt die Summe in ganz Bayern - so die Auskunft aus dem zuständigen Innenministerium im Jahre 2005 insgesamt € 35 000 000.-, diese Doppelstrategie wird auch noch weiterhin fortgesetzt, so die Auskunft aus dem Innenministerium Bayern!


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