In Alpen wird nicht gewohnt oder geschlafen

Alfred @, Samstag, 11.05.2013 (vor 4214 Tagen) @ Rebell

Berufung beim Bay. VGH kann wirklich spannend sein, insbesondere wegen der Gründe, die dort dafür erkannt werden, dass die ZWSt trotzdem zulässig sein soll. Andererseits – es gibt auch Entscheidungen des VGH, bei denen die Kommunen den Kürzeren gezogen haben. Aber zu der – an sich richtigen – Entscheidung, dass die meisten ZWSTS systematische, vom Ortsgesetzgeber satzungsrechtlich verankerte Verfassungsverstöße (wegen einer Bagatellsteuer) beinhalten, hat sich der VGH noch nicht durchringen können – und wird es so schnell auch nicht tun. Wie auch, denn die ZWSt leidet seit ihrer Einführung unter falscher Namensgebung.


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