Schlüsselzuweisungen und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Himbim13 @, Mittwoch, 15.05.2013 (vor 4066 Tagen) @ Alfred

Aber das sind jeweils politische Entscheidungen, die zur heutigen Konstellation geführt haben, die rechtlich nicht zu beanstanden sind – so wie die Beschäftigung von Familienangehörigen durch MdLs.

Wieder erweist es sich doch, dass die Gerichte in Bayern sich nicht nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Sachen 2.WhgSt richten und Urteilen, sondern was die bayerische Politik diesen Damen und Herren vorschreibt.
Welche politischen Kräfte in dem bayerischen Landtag sich betätigen, ist doch daran zu erkennen, wie diese jetzt auf die Verallgemeinerung wegen der Beschäftigung von Familienangehörigen reagieren. Man weißt diese kollektive Be- u. Verurteilung weit von sich.
Diese gleichen Damen und Herren verallgemeinern aber im gleichen Atemzug mit ihrer Zustimmung zur Änderung der KAO hinsichtlich einer Erhebung einer 2.WhgSt, dass jeder, der eine Nebenwohnung inne hat reich ist und von jeder Gemeinde, so diese es will, geschröpft werden darf. Es sei denn einer der Ihren hat einen solchen Besitz in der eigenen Gemeinde. In solchen Fällen hat die Kommune genügend Schotter, sodass die Erhebung einer solchen Abgabe entfallen kann (ein Wulfen in anderer Form).
Diebstahl an fremden Eigentum gleich welcher Art ist in. Ja es scheint sogar, dass ein solches Tun erst die Voraussetzung für Höheres ist.
Wann endlich, wenn nicht jetzt, es ist Wahl, wachen die Bürger auf? Es bietet sich doch eine Alternative.


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