ZWS Nürnberg - mal wieder

muggl @, Dienstag, 29.07.2008 (vor 6259 Tagen) @ muggl

Hallo,

gestern flatterte mir wieder ein Brief des Steueramtes der Stadt Nbg, mit folgendem Inhalt, ins Haus:

Ihre unvollständige Steuererklärung haben wir erhalten.

Sie gehen davon aus, dass Sie nicht zweitwohnungssteuerpflichtig sind. Hierzu möchten wir Sie auf die Steuersatzung der Stadt Nbg verweisen.

§ 2 Steuergegenstand
(1) Zweitwhg ist jede Whg im Stadtgebiet, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihr Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat.

Es ist also so, dass gemäß der Steuersatzung der Stadt Nbg es ausreichend ist, wenn jemand eine Hauptwhg hat. Lediglich die Zweitwhg muss auch innegehabt werden (vgl. auch VG Minden, Beschluss vom 23.03.2004, AZ 11 L 68/04; OVG NRW, Beschluss vom 12.05.2004, AZ 14 B 778/04; VG Ansbach, AZ AN 11 K 06.02869; BayVGH, Urteil vom 14.02.2008, AZ 4 N 06.367).

Wir bitten daher weiterhin um Übersendung einer vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Erklärung zur Zweitwohnungssteuer. Formular anbei... blubb, Termin... blah.


Nachdem das alles böhmische Dörfer für mich sind, funke ich hier ein weiteres Mal SOS.

Vorab schon mal danke für jede Hilfe
muggl


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion