ZWS Nürnberg - mal wieder

Christian @, Dienstag, 05.08.2008 (vor 6252 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
wenn die Verfassungswidrigkeit der Satzungsnormen auch nur die geringste Rolle spielen würde, hätte z.B. die Stadt Dortmund (!) ihre Satzung im Jahr 2005 ändern müssen. Hat sie aber nicht, selbst die Erhebungsunterlagen blieben unverändert. Ist nach Auffassung des Bundestagspräsidenten so auch richtig.
Das Nürnberger Nebengebäude: Nicht steuerpflichtig nach den Satzungsnormen, denn es wird nicht als Nebenwohnung genutzt. Melderechtlich hat der Besitzer nur 1 (alleinige) Wohnung und damit keine "Hauptwohnung". Wäre auch unsinnig, Einheimische zu besteuern, macht nur Verdruss (Stichwort: Kommunalwalen).
Gruß
Christian


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