ZWS Nürnberg - mal wieder

Christian @, Montag, 04.08.2008 (vor 5716 Tagen) @ Bjoern

Hallo Barla,
Der BVerfG Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00 -- 1 BvR 2627/03 -
befasst sich mit der Erwerbszweitwohnung Verheirateter und stellt fest, dass die Entscheidung zur gemeinsamen „Familienwohnung“ unter dem Schutz des GG (Art. 6, Abs. 1) steht. Eigentlich das Todesurteil für das Anknüpfen an das Melderecht.
Die beiden Ansbacher Urteile zur N-Satzung sind ein bisschen zu lang geraten.
Hier die Orientierungssätze:
1. (06.03094) Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in ... im Einzelfall unbegründet; der Steuerpflicht unterliegt auch das Innehaben der Zweitwohnung aus beruflichen Gründen. Im Übrigen wäre eine Ummeldung möglich und zumutbar
2. (06.03036) Rechtmäßigkeit der Zweitsteuererhebung auch von Studenten (steht wirklich so da).

Schreibe den Nürnbergern doch einfach, Du hättest Ihre Satzung sowie die Desinformation „Häufige Fragen“ gelesen und verstündest nun nicht, was der Unterschied zwischen einer Haupt- und einer Zweitwohnung ist. Folglich kannst Du die geforderte Erklärung nicht korrekt ausfüllen und bist auf die Hilfe des Steueramtes angewiesen. Bitte um Erläuterung.

Das Ganze zur Fristwahrung (5.8.) per E-Mail voraus, dann per Post den Brief hinterher.

Noch Fragen>

Gruß
Christian


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