ZWS Nürnberg - mal wieder

Barla @, Montag, 04.08.2008 (vor 5735 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

dass die Erhebung von Zweitwohnungssteuer rechtmäßig ist, ist schon klar, aber es ist nunmal ein entscheidender Unterschied, ob in einer Satzung drinsteht, dass die melderechtlichen Verhältnisse ausreichen um von einer im Meldeformular bezeichneten Nebenwohnung eine Zweitwohnung definiert wird oder ob in einer Satzung dieser Bezug gänzlich fehlt.

Tatsächlich kenne ich das Ansbacher Urteil auch nicht, aber das bedeutet nicht, dass jemand rechtmäßig gegen die Nürnberger Satzung geklagt hat. Es nützt schließlich nichts gegen eine rechtmäßige Satzung zu klagen.

Wieso gibst du auf der einen Seite Ratschläge spitzfindig zu sein und sagst dann das nützt in Bayern nichts>

Viele Grüße

Barla


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