ZWS Nürnberg - mal wieder

Christian @, Montag, 04.08.2008 (vor 6253 Tagen) @ Barla

Hallo Barla,
ich kenne das Ansbacher Urteil nicht. gehe aber davon aus, dass es sich mit der Satzung der Stadt Nürnberg befasst.
Ansonsten hilft diese Beobachtung in BY nicht weiter. Die bayer. Justiz in ihrer nicht zu beanstandenden Spruchpraxis (so der Vertreter des öffentlichen Inteesses) geht von elementaren Grundsätzen aus:
1. Die ZWSt ist eine zulässige Aufwandsteuer - hat der bayer. VGH so entschieden.
2. Bei der Wahl des Steuergegenstandes können die Kommunen willkürlich zulangen - ist einfach so.
3. Wenn also eine ZWSt - auf was auch immer -, erhoben wird, ist sie zulässig.
4. Der Bürger hat zu zahlen.
Gruß
Christian

Gilt sinngemäß auch für einige Gerichte in LSA und NRW.


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