ZWS in Dortmund

Dortmund erhebt Zweitwohnungsteuer seit 23.04.1998. Als Bemessungsgrundlage wird die Jahreskaltmiete zu Grunde gelegt, d.h. die Miete ohne Nebenkosten. Der Steuersatz liegt bei 12% (effektiv 12%).

Satzung

Satzung von Dortmund

Befreiung

Die Satzung der Dortmund sieht folgende Befreiungsmöglichkeiten vor:

  • Wohnungen der Wohlfahrtspflege
  • Wohnungen der Jugendhilfe

Meldungen zu Dortmund

Zu Dortmund gibt es leider noch keinen Meldung.

Einträge zu Dortmund im Forum (26)

Letzte Änderung: 28.04.2009