Frage zu Zweitwohnsitzsteuer für Gewerberäume

Nico2510, Mittwoch, 11.10.2023 (vor 290 Tagen)

Hallo,
ich habe vor einigen Jahren Kellerräume gekauft und diese vermietet als Gewerberäume für einen Architekten, der die Räume als Planungsbüro nutzt. Soweit so gut. Die Räume sind wohnlich eingerichtet. D.h. es steht eine Eckbank drin, ein Bett im zweiten Raum, es gibt ein kleines Bad mit Toilette und eine Ecke mit Kochnische. Der Architekt übernachtet ab und an nach einer Beratung in den den Räumen. Ein zwei Mal im Monat. Die Heimfahrt dauert über eine Stunde.

Oberstdorf schreibt, dass der Architekt da nicht zu schlafen hat und deshalb Zweitwohnsitzsteuer fällig ist. Überhaupt handelt es sich um eine Wohnung und nicht um Gewerberäume. Es gibt ja schließlich Strom und ein Bett.
Tatsache ist, dass das Gewerbe des Architekten eingetragen ist und das es nun mal nur Gewerberäume sind.
In der Satzung bezüglich ZWSt steht folgender Passus.

(1) Zweitwohnung ist jede Wohnung im Markt Oberstdorf, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Uberlassung an Dritte steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht.

Meine Frage lautet nun: Ist das überhaupt rechtens? Wir hat ein Planungsbüro auszusehen? Und bei einer oder zwei Übernachtungen kommt eine ZWSt überhaupt in Betracht? Und ist eine ZWSt für Gewerberäume überhaupt möglich?
Immerhin wird ja schon Gewerbesteuer bezahlt. Nur halt nicht in Oberstdorf sondern am Hauptsitz des Architekten.


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