Frage zu Zweitwohnsitzsteuer für Gewerberäume

Rebell @, Donnerstag, 12.10.2023 (vor 388 Tagen) @ Nico2510

Vielen lieben Dank für die Auskunft.
Heißt das, dass Verfahren laufen und es noch nicht abschließend geklärt ist, ob das ganze überhaupt rechtens ist?

ja denn von der Oberstdorf hat man einem Kaufinteressenten - zu verstehen gegeben - bisher noch keine gerichtliche Entscheidung ob rechten u. zulässig

Ich hätte noch eine Frage. Man hat uns gesagt, das ZWSt zu zahlen ist. Auch bei einer

Gewerbeeinheit.

Ja in Hagnau in Würtemberg muss ein Kaminkehrer- desen Erswohnsitz in Nordwüttemberg ist -und vom Vorgänger KK.- das Büro angemietet - dieser war einheimischer hatte auch schon ein Bett im Büro
der musste keine Zwst zahlen -der Auswärtige wollte sich wehren -aber abgelehnt und muss nun zahlen.

Wielange rückwirkend kann Oberstdorf das von uns verlangen?

Das kommt draufan was der Gemeinderat beschließt ich kenne rückwirkende Bescheid zw..4 und 8 Jahren - wegen rechtswidrigen Satzungen - werden rückwirkende Satzungen erlassen - das können auch 10 bis 15 Jahren sein

Es liegt ja kein Vorsatz vor und die Satzung, die man auf "Oberstdorf.de" findet ist absolut nicht zu gebrauchen. Da steht gleich gar nichts, was einem hilft.

Das ist nicht neu es ist wohl im Kommunalrecht soo gültig

Und wer entscheidet, wieviel ich zahlen muß?

Ja das kann in Oberstdorf wohl lustig sein, es kommt draufan welche Sachbearbeiterin dazu sind es in Oberstdorf 3 Damen und jede hat einen Spielraum, denn gem. den Satzungen wird die Bemssungsgrundlage "fiktiver Mietwert" geschätzt Unterschiede von 30 bis 40 % sind möglich.

Es ist, wie gesagt, ein Kellerraum. Unterirdisch. Die Decken sind zu niedrig. Deswegen wird es ja auch nicht als Wohnung anerkannt.

Hah ha das scheint ja sehr lustig zu sein, denn aus gemachter Erfahrung konnte ich Räumlichkeiten mit einer Höhe 2.47 m v. OK Fußboden bis UK Decke gemessen - wurde nicht genehmigt da eben gem. Bauordnung bei gewerbl. Nutzung 2,50 m vorgeschrieben sei.

Dann können die doch nicht das selbe Geld verlangen, wie bei einer "schicken Wohnung im Obergeschoß mit nettem Blich aufs Nebelhorn"?

Das täuscht denn es geht hier um eine "Säuberung" man will diese loswerden allerdings in Bayern von den 170 Kommunen welche auf DRuck v. Bayerisch. Gemeindetag eine Zwst erheben.

Man weiß gar nicht wohin man sich wenden soll. Ich würde einen Anwalt einschalten, wenn ich einen wüßte, der sich damit auskennt. Ich finde keinen.
Grüße!

Das ist wohl ein großes Problem, denn ein Wald- und Wiesenanwalt - hat eben keine Ahnung es muss ein Jurist für Verwaltungsrecht sein - und diesen ist eben der geringe Streitwert zu wenig und trotzdem mit viel Aufwand verbunden - und die Verwaltungsgerichte sind mit vielen ???? zu stark auf die Bestrebungen der Landesregierung fixiert -
Anwälte für Verwaltungsarecht haben in der Regel Streitwerte weit über 100 000 € und bekommen in der Regel Aufträge von den Kommunen

Die Mitglieder des Vereins Freunde für Ferien in Bayern sammeln seit Jahren und erheben einen Jahresbeitrag in Höhe von 25 € - aber das ist so manchen von der Zwst betroffenen zu teuer.

Liegt eigentlich schon ein Steuerbescheid vor ? WEnn ja dann ist das Wichtigste innerhalb der Frist - i -Regel 4 Wochen per Einschreiben einen Widerspruch bei der Gemeinde zu erheben !! Begründung kann nachgereicht werden - man kann sich auch anmahnen lassen mit dem Hinweis keinen Anwalt gefunden !


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