Frage zu Zweitwohnsitzsteuer für Gewerberäume

Rebell @, Freitag, 13.10.2023 (vor 288 Tagen) @ Nico2510

Mein Kellerräume sind als Gewerberäume eingetragen und vermietet. Ich werde wohl ZWSt zahlen und dafür wird dann das Gewerbe abgemeldet und auch keine Gewerbesteuer mehr bezahlt.

erzählen Sie doch dieses mal Bgm King!

Dieses ganze ZWSt Theater hat auch überhauupt nichts mit der Wohnungsnot der Einheimischen zu tun.

Ja da täuschen Sie sich gewaltig das ganze Allgäu v. Bodensee bis zum Königsee ergumentiert, dass für die Wohnungsnot nur diese Unerwünschten schuldig sind - Volkswille pur und perdekt !

Es geht hier nur ums abkassieren. Und um noch mehr Touristen.

ja das gefällt doch allen Allgäuern - siehe Wahlergebnisse bei der Kommunalwahl!

Die Einheimischen selber haben schon genug von den vielen Touristen.

ja die freuen sich auf jeden der abreist- vorher sollte noch Geld eingehen.

Hätte mal Oberstdorf vor Jahrzehnten schon reagiert und z.B. die unfassbar vielen Gästehäuser angeschrieben, ob sie denn nicht bereit wären ein oder zwei von ihren, an Touristen, vermieteten Wohneinheiten an die Einheimischen abzutreten bzw. als Dauervermietung den Einheimische zu Verfügung zu stellen.


Da liegen Sie wohl ziemlich daneben, denn sowohl Bürgermeister als auch die meisten tüchtigen und erfolgreichen Gemeinderäte kaufen doch alles zusammen - auch die Gastronomen vermieten doch wesentlich ertragreicher an wechselende Gäste- dazu auch Möglichkeit (in bar) pro Woche mehr eizunehmen bei Fewo -als bei Einheimischen i Monat - da gibt es eben Kohle - dazu auch noch ein Hinweis - die allermeisten Vemietungen von Ferienwohnungen sind nicht genehmigt - wenn diese in Wohngebieten sich befinden - dabei müsste eine genehmigte Nutzungsänderung nachgewiesen werden, das Landraatsamt als kommunale Aufsicht drückt alle Augen zu und missachtet die BauNVO"

<Um Himmelswillen. Nein, da wird jedes letzte Loch vermietet, weil man den Hals nicht vollbekommt.

Und wenn ein Auswärtiger nichtsahnend, weil ja angbeboten (von Einheimischen)und damals von Steuber sogar befürwortet, eine Wohnung kauft, bekommt er jetzt die volle Breitseite von Oberstdorf ab?

Zutreffend alle diese Immobilien welche nun als Zweitwohnungen genutzt werden, wurden steuerbegünstigt - und zusätzlich zur Zwst bekommen diese Kommunen hohe Summen zusätzlich im KFAG, das sind in Oberstdorf wie auch i Oberstaufen jährlich 950 000 € - im Jahr 2005 ohne Verwaltungsaufwand waren diese höher als die Zweitwohnungssteuer 754 698€ wo eben etwa 30 bis 40 % der Verwaltungsaufwand augefressen hat.

Zahlt sich dumm und dämlich? Das hat doch mit der Wohnungsnot in Oberstdorf überhaupt nichts zu tun.
Die Wohnungsnot ist bundesweit entstanden - mit der Willkommenskultur aller gutmütigen Staatsbürger!

Ebenso soll man auch noch Kurbeiträge zahlen.

Aber von den Tagesgästen scheut man sich einen Kurbeitrag zu fordern denen werden auch die Parkplätze zur Verfügung gestellt gegen ganz gering Gebühren !

Mir ein Rästel, warum da noch kein Verfassungsgericht ein Machtwort gesprochen hat.

Das ist einfach zu erklären - diese sind weisungsgebunden - dort wird entschieden nach den Standpunkten der Staatsregierung - man will diese ZWB loswerden - noch kann es nicht gänzlich verboten werden -
Nur bei Bundesgerichten - so das Ergebnis widerholter erfolgreicher Klagen - denn die Zweitwohnungssteuer ist ausschließlich Ländersache - auch nicht Pflicht sondern den Kommunen überlassen - in Gehorsamkeit mit Bayer. Gemeindetag.


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