Frage zu Zweitwohnsitzsteuer für Gewerberäume

Nico2510, Mittwoch, 11.10.2023 (vor 289 Tagen) @ Rebell

Danke für deine Antworten.

Die Räume sind als Gewerberäume genehmigt und eingetragen. Es ist ein Mischgebiet. Die Raumhöhe ist zu niedrig und deshalb gehen die Räume wohl nicht als Wohnung durch.

Der Architekt hat natürlich alles korrekt angemeldet. Hauptniederlassung und Zweigstelle Oberstdorf. Eingetragen und der Gewerbeeintrag liegt Oberstdorf vor.

Das ist ja mein Problem! Ich verstehe nicht, warum die mir unbedingt Zweitwohnsitzsteuer auferlegen wollen. Alles korrekt angemeldet.

Die sagen es stünde ein Bett drin, sieht aus wie eine Wohnung. Da schläft mal einer drin. Ergo ZWSt.?

Gibt es denn überhaupt eine gesetzliche Regelung, wie ein Planungsbüro auszusehen hat? Ich habe dazu nirgends was gefunden.

Eine Frage noch zu dieser Teilungserklärung. Heißt das, Oberstdorf will die Eigentümer in Zukunft im Ernst zwingen zu vermieten, wenn Wohnungen oder auch Gewerberäume nicht mehr als ein halbes Jahr vermietet sind. Mit oder ohne Übernachtungen?
Weil mein Mieter , der Architekt, übernachtet ja nur sporadisch.
Sind wir denn im Kommunismus? Das ist doch Enteignung.

Liebe Grüße!


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