Frage zu Zweitwohnungsteuer für Gewerberäume

Alfred @, Dienstag, 17.10.2023 (vor 283 Tagen) @ Nico2510

Steuerpflichtig ist der Inhaber einer Zweitwohnung, nicht der Vermieter. Da ist ein Einspruch für den Vermieterdurchaus sinnvoll. Das sollte sinngemäß auch für den Kurbeitrag gelten


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