Frage zu Zweitwohnsitzsteuer für Gewerberäume

Rebell @, Samstag, 14.10.2023 (vor 287 Tagen) @ Nico2510

Ist es auch rechtens, dass man Kurtaxe bezahlen muss? Als Vermieter genauso wie der Mieter. Und das voll. Als wäre Mieter und Vermieter das ganze Jahr als Tourist da?

es bleibt eigentlich nur die Antwort übrig: Es kommt in erster Linie auf die jeweilige Gemeinde an- ob es nun um Zwst oder Kurbeitrag geht- es ist Sache der Gemeinde

Also auch das ganze Jahr zum Übernachten da? Das kann doch nicht wahr sein!

Es gibt den Gemeinden die Möglichkeit wer Zwst bezahlt wird vom Kurbeitrag verschont - das ist in zahlreichen bayerischen Kommunen - zu verfolgen in buergernetzwerk-bayern.de -siehe dazu senkrechte Spalte F da ist erkennbar Ja JKB oder NEIN JKB oder mögl.
Da man in Oberstdorf auf keinen Fall verzichten wollte- hatte man anfangs 2005 die Möglichkeit geboten sich anzumelden -da diese Einnahmen und der Verwaltungsaufwand zu hoch war - hat man sich entschlossen einen durchschnittlichen Aufenhalt von 50 Tagen einen Jaahreskurbeitrag zu erheben dazu war aber auch wichtig die Anzahl der Femilienmitglieder zu nennen welche zur Nutzung z.T. auch unabhängig voneinander !
Ein Beispiel bekannt- Familie mit 5 Kinder über 14 Jahren - waren so ungeschickt aber auch ehrlich- meldeten diese an - denn auch wegen der Kinder wurde die Wohnung gekauft. OH Schreck die Zwst betrug in diesem Fall 750 € und der Jahreskurbeitrag zusätzlich1 1120€ - allerdings nur für ein Jahr danach war die Wohnung sogar mit Gewinn verkauft - der Käufer hat diese Kosten übernommen, denn sonst gibt´s in Oberstdorf kaum ein Angebot.

Wohlgemerkt für einen Keller, der als Gewerbliche Einheit eingetragen ist und nicht als Wohnung zugelassen ist. Mit einem Mieter, der da im Monat wegen seiner Beratungstätigkeit am Abend einmal im Monat übernachtet??

Ja es gäbe nach der Satzung auch die Möglichkeit an mehr als 50 Tagen über eine Agentur zu vermieten - dann zahlt man nur 50 % Jahreskurbeitrag - denn Oberstdorf sucht dringend Gäste.im Grunde ist auch diese Satzung ungültig, da eben für die Vermietung an wechselnde Gäste sogar üb eine Agentur jeweils gegen die BauNVO verstößt- das Landratsamt kommt der Pflicht als kommunales Aufsichtsorgan nicht nach - in Oberstdorf und vielen Tourismusorten gelten ander Gesetze auch oder besonders im Freistaat Bayern!!

Was ist im Übrigen mit den ganzen Gewerberäumen in Oberstdorf Fußpflege, Kosmetikerin, Massagepraxen? Da gibt es überall rein theoretisch die Möglichkeit zu übernachten. Auch alles Gewerberäume.

Das sind in der Regel Einheimische - u.U. sogar auch "REchtler" dies müssen begünstigt werden.
Wer die Kurbeitragsatzung liest, kann feststellen, das Kurbeitrag fällig ist vom ersten Tag wo man in Oberstdorf anwesen ist - ABER es ist nichts zu finden dass vom Tagestourist kein Kurbeitrag erhoben werden kann - folglich müsste diese Satzung mit einem Widerspruch oder Klage wegen Vollzugsdefizit als ungültig erklärt werden !
Es gibt auch ein internes Abkommen, wenn eine oder ein gebürtiger Oberstdorfer mit einem Nichtoberstdorfer verheiratet ist und auch eine Zweitwohnung innehat -zahlen ehem. Oberstdrofer keinen Kurbeitrag - ja und in Oberstaufen (ehem.i. Obersrtaufen geboren) auch keine Zwst - so ist es auch in Oberstaufen anzutreffen

Bin gespannt auf Kommentar von Alfred?


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