Frage zu Zweitwohnsitzsteuer für Gewerberäume

Rebell @, Donnerstag, 12.10.2023 (vor 289 Tagen) @ Nico2510

Gibt es denn überhaupt eine gesetzliche Regelung, wie ein Planungsbüro auszusehen hat? Ich habe dazu nirgends was gefunden.

Selbst wenn eine Regelung geben sollte- das interessiert die Marktgemeinde Oberstdorf nicht- auch das Landratsamt hällt die schützende Hand darüber


Eine Frage noch zu dieser Teilungserklärung. Heißt das, Oberstdorf will die Eigentümer in Zukunft im Ernst zwingen zu vermieten, wenn Wohnungen oder auch Gewerberäume nicht mehr als ein halbes Jahr vermietet sind. Mit oder ohne Übernachtungen?

Ja denn es ist sowohl die Bestrebungen in ganz Bayern die Nutzung der Zweitwohnungen verbieten- um den Einheimischen die Möglichkeit zu bieten solche Wohnungen möglichst günstig zu kaufen, um diese dann als Fereienwohnungen zu vermieten- umd dabei eben mehr Gäste anzuziehen je höher die Zahl der Nächtigungen desto höher die Zusatzerträge über den Kurbeitrag usw.

Bayer.Staatsregierung unterstützt diese Bemühungen mit zusätzlichen Zuwendungen indirekt Tourismusförderung - alles nur so in Bayern anzutreffen!

Weil mein Mieter , der Architekt, übernachtet ja nur sporadisch.


ja das ist soo mir wurde auch unterstellt - eine Nächtigung würde genügen um die Nutzung als Zweitwohnung nachzuweisen und deshalb die Zwst fällig!!Konnte allerdings über Null Wasser- und Nullstromverbrauch - trotzdem wird geklagt!

Sind wir denn im Kommunismus? Das ist doch Enteignung.

Nein das ist Bayern pur


Liebe Grüße!

Empfehlng. www.buergernetzwerk-bayern.de da ist die "Lesefassung Teilungssatzung von Oberstdorf zu finden -
Es gibt noch weitere bayerische Tourismusorte mit ähnlichen Satzungen - diese allerdings nur als Versuch und Muster - aber die Oberstdorfer ist perfekt - nur müssen hier noch Gerichte entscheiden ob zulässig oder ??? Aber der CSU- Freistaat begrüßt dieses Vorgehen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion