Frage zu Zweitwohnungsteuer für Gewerberäume

Rebell @, Donnerstag, 19.10.2023 (vor 282 Tagen) @ Alfred

.>>.. Verwaltungsgerichte haben sich nach den Bestrebungen einer Landesregierung zu halten ...

VGs halten sich an Gesetze und richten sich nicht nach irgendwelchen "Bestrebungen".

Stimme voll zu - bedauere allerdings, dass Regierungen Gesetze erlassen mit den Bestrebungen u.U. eine Gruppe von Bürgern (Minderheiten) zu benachteiligen, dazu auch Zulassung und Anwendung von rechtswidrigen Satzungen- welche sodann nicht von Verwaltungsgerichten sondern Bundesverwaltungs- oder Bundesverfassungsgericht gekippt werden kann.

Erinnere an Zwst. Verfahren Bad- Wiessee - VG- München hat diese Satzung als nicht zulässig entschieden - Vom Freistaat Bayern - Landesanwaltschaft plus bayer. Gemeindetag wurde der Gemeinde
Bad Wiessee empfohlen gegen das Urteil Widerspruch zu erheben - was auch in Gehorsam erfolgte -
In der Instanz vor dem VGH - München wurde das Urteil von VG München aufgehoben und der Gemeinde REcht zugesprochen mit dieser Satzung Zwst zu erheben - allerdings auch Revion zugelassen..

Vom Bundesverwaltungsgericht Leipzig wurde dem Kläger Recht zugesprochen wie in erster Instanz- die Satzung ist rechtswidrig- nur mit einer anderen Satzung zulässig. Nicht der FReistaat sondern der Gemeindetag war nun wieder gefordert neue Mustersatzung zu erlassen.
folglich "wedelt hier der Schwanz mit dem Hund" inzwischen Sprache von manchen Politikern!!!

Wer hat nun Recht - es besteht kein Zweifel - die Verwaltungsgerichte sind von der Landesregierung im Falle Zweitwohnungssteuer abhängig -denn eine Petition an die Abgeordneten des Bundestages wird zurückgewiesen, denn Zweitwohnungssteuer ist Ländersache - bei der Bundesregierung existiert kein Gesetz zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer !

Petitionnen beim bayerischen Landtag bezüglich Zweitwohnungssteuer wurden abgeschmettert bisher abgeschmettert - dazu wurde sogar gelogen - "Es gäbe sowohl in Bayern wie auch in anderen Bundesländer keine Schlüsselzuweisungen für Nebenwohnsitze"
Diese Lüge wird bis heute bzw.noch bis 31.12.2024 nachweislich aufrechterhalten, denn erst ab 1.1.2025 entfallen diese - in Deutschland einmaligen Vorgehensweisen - das Volk für dumm zu verkaufen bleibt aufrechterhalten!


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