Frage zu Zweitwohnungsteuer für Gewerberäume

Alfred @, Samstag, 14.10.2023 (vor 287 Tagen) @ Nico2510

Wohnung im Sinne der Satzung dürfte wohl - angelehnt an das Meldegesetz - jeder umschlossener Raum sein, der zum Wohnen oder Schlafen genutzt wird. Da "der Architekt" diese Raume gemietet hat und dort auch schläft, wäre er wohl zweitwohnungsteuerpflichtig.


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