Frage zu Zweitwohnsitzsteuer für Gewerberäume

Nico2510, Donnerstag, 12.10.2023 (vor 289 Tagen) @ Rebell

Vielen lieben Dank für die Auskunft.
Heißt das, dass Verfahren laufen und es noch nicht abschließend geklärt ist, ob das ganze überhaupt rechtens ist?

Ich hätte noch eine Frage. Man hat uns gesagt, das ZWSt zu zahlen ist. Auch bei einer Gewerbeeinheit. Wielange rückwirkend kann Oberstdorf das von uns verlangen? Es liegt ja kein Vorsatz vor und die Satzung, die man auf "Oberstdorf.de" findet ist absolut nicht zu gebrauchen. Da steht gleich gar nichts, was einem hilft.
Und wer entscheidet, wieviel ich zahlen muß? Es ist, wie gesagt, ein Kellerraum. Unterirdisch. Die Decken sind zu niedrig. Deswegen wird es ja auch nicht als Wohnung anerkannt.
Dann können die doch nicht das selbe Geld verlangen, wie bei einer "schicken Wohnung im Obergeschoß mit nettem Blich aufs Nebelhorn"?
Man weiß gar nicht wohin man sich wenden soll. Ich würde einen Anwalt einschalten, wenn ich einen wüßte, der sich damit auskennt. Ich finde keinen.
Grüße!


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