Frage zu Zweitwohnsitzsteuer für Gewerberäume

Rebell @, Freitag, 13.10.2023 (vor 288 Tagen) @ Nico2510

Oh je, das sieht wohl so aus, als müßte ich mich dieser Willkür beugen. Unglaublich, dass das in unserem, so genannten, Rechtsstaat möglich ist.

J a soooo denken eben die meisten Betroffenen und zahlen - trotz Verärgerung!

Ist nur zu hoffen, dass sich da noch was ändert. Ich werde wohl zahlen müssen. Unter Vorbehalt.


Zahlen unter Vorbehalt, da freut sich Oberstdorf - denn das bringt gar nichts!

Danke für die Hilfe. Ich hätte mir ehrlich gesagt erhofft, dass ich irgendwas an die Hand bekomme, womit ich mich wehren kann.

Eigentlich hätte jede die Möglichkit Widespruch bei der Germeinde zu erheben - danach versucht diese einzuschüchtern und droht weiterleiten an das Landratsamt, von dort wird der Widerspruch angedroht kostenplfichtig zurückzunehmen - dabei geködert mit niedrigeren Kosten des Widerspruchs -
Dabei bestehen oft enorme Unterschiede b der Feststzung des Kostenbescheides bis zu 100 % Unterschied schon registriert!

Danach besteht die Möglichkeit sogar ohne Anwalt eine Klage beim VG-Augsburg zu erheben - Klagebegründung folgt, da eben ein Anwalt gesucht wird und noch keinen gefunden. Nach Monaten kann die Klage immer noch zurückgenommen werden - allerdings fallen auch Kosten an!

Wiederhole mich - buergernetzwerk-bayern.de liest sich beinahe wie ein Buch- so wie hierauch im Forum werden seit Jahren solche Fälle diskutiert.

bei Ehrlicher Aufklärung bzw. Nennung von Fakten lauft jeder Gefahr bestraft zu werden wegen unerlaubter "juristischer" Beratung - oder es passiert wie mir Drohmails und Drohanrufe plus anonyme Briefe im Briefkasten ohne die Post - vermutlich persönlich zugestellt.

Aber ich seh leider keine Chance. ( das ist der Vorteil) aller Kommunen!!!!

Liebe Grüße!


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