Frage zu Zweitwohnungsteuer für Gewerberäume

Rebell @, Mittwoch, 18.10.2023 (vor 283 Tagen) @ Nico2510

Danke, das wäre evtl noch begreifbar, aber der Vermieter muss auch zahlen?

Ja auch der Vermieter kann u.U. in Oberstdorf - zu Kasse gebeten werden, angenommen der Mieter nutzt die Räumlichkeiten überwiegend nicht - die Gemeinde hat inzwischen ein Kontrollsystem und weist eben nach, dass an weniger Tagen (hälfte des Jahres) genutzt wird bzw. nicht vermietet ist - so steht es in der Teilungserklärung können Verstöße mit 50 000 € bestraft werden! Ob und wie nun diese Teilungserklärung griffig und Rechtens ist - muss allerdings noch geklärt werden. Solange es dazu noch kein Urteil gibt bleiben viele Fragen offen.

Und der Mieter und auch Vermieter müssen für ein Jahr Kurtaxe zahlen!

Gehe wohl davon aus, dass auch diese Frage mit der Teilungserklärung im Zusammenhang stehen kann.

>Jeder Tourist zahlt die Tage, die er in Oberstdorf verbringt.

Das ist nicht zutreffend, verweise hiermit auf den Nichtvollzug der Kurbeitragsatzung - solange aber dazu niemand klagt bleibt es dabei- denn Tagesgäste zahlen in ganz Bayern - nur in wenigen Tourismusorten werden diese zur Kasse gebeten - aber alle übrigen brauchen nichts bezahlen obwohl diese Kurbeitragsatzungen keinen Hinweis beinhalten, dass diese nicht bezahlen müssen. Es wäre eben unzulässig diese gem Satzung zu befreien ! Das in Bayern pur!

Der Vermieter hier ist nie da und der Mieter 1,2 Nächte, wenn es spät geworden ist. Beratungen finden auch mal am Abend statt. Es ist, wie gesagt, ein Büro.

Dazu bräuchte der Architekt nicht eine Wohnung- oder Büro -da könnte im Hotel nächtigen.

Das passt wieder zur erlassenen Teilungssatzung, denn man will möglichst belegte Wohnungen und keine Rollladensiedlungen mehr dulden - damit will man doch erreichen viel mehr Touristen beherbergen zu können und damit verhindern - keine freien Unterkünfte - obwohl massenhaft nicht belegt.

Ebenso haben Einheimische auch angemietete Räume, in denen man schlafen KÖNNTE!

Ja da handelt es sich meist wohl um Vermietungsbemühungen als Fewo -

Wo ist da eine Gleichbehandlung? Im Gegenteil.

Eine Gleichbehandlung kann es nicht geben - Nichteinheimische sollten spüren, dass man diese in vielen Tourismusorten nicht so gerne hoffiert- man freut sich zwar auf das Wiedersehn aber noch viel mehr wenn diese abreisen - vor allem dann wenn diese Geld dagelassen haben

Ich kann nicht fassen, dass das Recht ist.


Die Rechtslage ist und bleibt den Kommunen überlassen - es gibt in Bayern wesentlich mehr Tourismus-Kommunen welche bissher keine Zweitwohnungssteuer fordern - von den rund 450 - waren es 2005 nur 105 Kommunen welche eine Zwst forderten - inzwischen sind es 170 und nach dem 1.1.2025 - werden alle diese Steuern kräftig erhöhen, denn da fällt eben die Zuwendung aus den Steuermitteln aller Bürger eine erhebliche Summe weg - das geht in die Millionen und diese Kommunen werden mehr oder weniger gezwungen auch eine Zwst erheben, ja man zwingt diese dazu vom CSU-regierten Freistaat Bayern
Nach der nun erfolgten Landtagswahl wird es sich wohl beweisen warm denn der Schwanz mit dem Hund wedeln darf!

Auch eine Kommune muss sich an Recht halten. Fehlt nur noch, dass Vermieter und Mieter pauschal Parkplatzgebühren für ein Jahr zahlen müssen.

Das wäre allerdings legitim denn nur die Oberstdorfer prfitieren von der Werbung um mehr Touristen - damit wäre es auch legitim alle Besitzer von Wohnungen an den Kosten - welche diese vielen Touristen verursachen - diese an den Kosten f. Parkplätze zu beteiligen!!

Vermutlich wird ein Einspruch nicht viel nützen?

Richtig erkannt denn Verwaltungsgerichte haben sich nach den Bestrebungen einer Landesregierung zu halten - gezielt - da Zweitwohnungssteuer nur von Ländern zuständig ist.
Petitionen an Abgeordnet des Bundestag werden abgelehnt mit dem Hinweis es sei Ländersache !!


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