Frage zu Zweitwohnungsteuer für Gewerberäume

Alfred @, Mittwoch, 18.10.2023 (vor 282 Tagen) @ Rebell

Nico 2510 schreibt im Ausgangaspost:"
ich habe vor einigen Jahren Kellerräume gekauft und diese vermietet als Gewerberäume für einen Architekten, der die Räume als Planungsbüro nutzt."

Damit ist klar, dass Nico2510 diese Räume nicht innehat und deswegen weder zur ZWSt noch zum Kurbeitrag herangezogen werden darf.

Vermutlich wird ein Einspruch nicht viel nützen?

Ein Einspruch ist deshalb durchaus sinnvoll, eine Klage allemal.

... Verwaltungsgerichte haben sich nach den Bestrebungen einer Landesregierung zu halten ...

VGs halten sich an Gesetze und richten sich nicht nach irgendwelchen "Bestrebungen".


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