News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Freitag, 18.01.2008 (vor 6034 Tagen) @ René

Hallo René
es mutet seltsam, fast pervers an, wie Kommunalpolitiker der Verstand verlieren und von allen guten Geistern verlassen sein können.
Das VG Dresden hatte entschieden, dass die Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 24.2.2005 zwar rechtlich nicht zu beanstanden sei, die Durchführung/Interpretation durch die Verwaltung aber zur Verfassungswidrigkeit führt.
Mit der jetzt vorgenommen Änderung wird die Satzung selbst verfassungswidrig, und diese Satzung ist keine wirksame Grundlage für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer. Denn dazu sagte das VG Dresden:
Der Aufwand als erkennbarer äußerer Zustand, für den finanzielle Mittel verwendet werden, ist typischerweise Ausdruck und Indikator wirtschaftlicher Leitungsfähigkeit. Wer nicht tatsächlich über eine zweite Wohnung verfügt und dazu auch nicht rechtlich befugt ist, hat kein Besitzrecht und damit keine weitere Wohnung inne, denn er betreibt auch keinen Aufwand einer besonderen Lebensführung.
Meine Prognose: Auch diese Runde wird die Landeshauptstadt Dresden verlieren.
Gruß
Christian


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