News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 6001 Tagen) @ Lucius30

Hallo Lucius,

ich bin da ein bisschen skeptischer als Yvonne :-( - und rückwirkend gilt die Satzungänderung bestimmt nicht.

Auf jeden Fall ein schöner, interessanter zeitlicher Ablauf. Natürlich peinlich für die Stadt(wenn u.U. auch unverschuldet), einen Tag nach „einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung dieser Frage zu Gunsten des/der Steuerpflichtigen“ zu behaupten, man wolle den Bescheid von Amts wegen berichtigen, sobald diese Entscheidung gefällt ist. Mit dieser Überschneidung kann man schön Salz in die Wunden streuen. Und sollte das auch tun, denn Hinweise der Stadt Dresden in Sachen Zweitwohnungsteuer haben meist die Eigenschaft nicht zu stimmen (s.o.). Die Stadtverwaltung hat nun auch obergerichtlich bestätigt bekommen, dass sie nicht in der Lage ist, Satzungen in strikter Legalität auszuführen. Und da man nie wissen kann, was der Stadtverwaltung noch alles an Winkelzügen einfällt, ist ein Widerspruch gegen alles, was diese Stadtverwaltung von sich gibt, bestimmt nicht verkehrt.
1. Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung 2007, mit dem Hinweis auf die Entscheidung des OVG vom 18.2. und der klaren Feststellung, dass der Bescheid für diesen Zweitraum als rechtswidrig anzusehen sowie dem Widerspruch stattzugeben ist und keine Zahlung erfolgen wird.
2. Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung 2008, natürlich mit der Folge, dass ggf. geklagt werden muss (das werden wieder so einige sein. Für diesen Teil des Steuerbescheides muss man ggf. die Aussetzung des Vollzugs „erklagen“ - oder den Bescheid bis zu einer gerichtlichen Entscheidung einstweilen bedienen.
Warten bis andere klagen, hilft nur begrenzt, denn ohne Widerspruch wird der Steuerbescheid bestandskräftig und damit ist das Geld sicher in der Stadtkasse.
3. Den Widerspruch muss der Steuerpflichtige persönlich einlegen.

Noch Fragen>

Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion