News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Freitag, 25.01.2008 (vor 6027 Tagen) @ gtaeger

Hallo G.,
das ist nun längst keine Frage der Zweitwohnungsteuer und weit jenseits meiner Kenntnisse.
Die Stadt wird den Pfändungsbeschluss auf der Grundlage eines Steuerbescheids erwirkt haben, von dem sie behauptet, ihn Dir zugestellt zu haben. Diesen Steuerbescheid kann die Stadt sicherlich auch vorlegen - dass Du ihn nie bekommen hast, steht auf einem anderen Blatt.
Meine persönliche Meinung: Das Verhalten der Stadt lässt Dir eigentlich keine andere Wahl als einen Anwalt einzuschalten.
Gruß
Christian


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