News: Das Rückspiel in Dresden

Matthias @, Samstag, 29.03.2008 (vor 5964 Tagen) @ Christian

Hallo,
Ich bin auch Student in Dresden und habe mit Freude das neue Urteil zur Zweitwohnungssteuer aufgenommen. Die Stadt hat sich für die Jahre 2006/07 dazu bereit erklärt, das gezahlte Geld zurückzuerstatten, wenn dazu ein fristgerechter Widerspruch eingegangen ist. Da ich diesen gestellt hatte, würde ich die Stadt jetzt gerne dazu auffordern, mir mein Geld zurückzuüberweisen, da ich nicht so ganz an die Freiwilligkeit der Stadt glauben will. Kann man denn auch die für 2006/07 gezahlten Mahngebühren zurückverlangen. Da ich es ab und zu verpasst habe, die Zweitwohnungssteuer fristgerecht zu überweisen, musste ich manchmal Mahngebühren in Höhe von 5 Euro zusätzlich zahlen. Sind diese jetzt nicht auch hinfällig, wenn die Grundlage, auf der sie basieren, hinfällig ist>
Welche Frist sollte ich der Stadt zur Zahlung einräumen> 14 Tage>

Gruß,
Matthias


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