News: Das Rückspiel in Dresden

Lucius30 @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 6002 Tagen) @ Christian

Wertes Forum, hallo Christian,

mein Sohn ist Student und wohnt seit Herbst 2007 in Dresden. Er hat in unserer elterlichen Wohnung nur ein Kinderzimmer. Nach Anmeldung erhielten wir den Fragebogen zur Zweitwohnsitzsteuer, den wir auch wahrheitsgemäß beantwortet haben. Nachdem wir uns hier in diesem prima Forum informiert hatten, die Gerichte „auf gutem Weg waren“ und wir einige Monate nichts von der Stadt DD gehört hatten, waren wir doch tatsächlich in naiver Hoffnung, die Stadt könnte ein Einsehen gehabt haben und würde auf die Erhebung bei dem besagten Personenkreis verzichten.

Fehlanzeige! Es ist unglaublich!

Heute habe ich von der Stadt DD einen am 19.02.2008 (einen Tag nach Urteilsverkündung des Sächsischen OVG!) gedruckten Zweitwohnsitzsteuerbescheid erhalten. Darin werden für 4 Monate 2007 (also nach alter Satzung) und für das Jahr 2008 (neue Satzung, wohl am 13.12.07 veröffentlicht) ohne dass die Satzungen explizit angegeben sind, Steuer erhoben.

Weiter steht unter Hinweise:

„Die Steuerfestsetzung durch diesen Bescheid erfolgt vorläufig gemäß § 165 Abs. 1 AO, soweit die Frage klärungsbedürftig ist, ob eine Zweitwohnungsteuer auch dann erhoben werden darf, wenn der/die Steuerpflichtige mit Hauptwohnung in der elterlichen Wohnung gemeldet ist. Bei einer entsprechenden obergerichtlichen Entscheidung dieser Frage zu Gunsten des/der Steuerpflichtigen wird der vorliegende Bescheid von Amts wegen berichtigt. Ein Rechtsbehelf gegen den vorliegenden Bescheid ist insoweit nicht erforderlich. Die festgesetzten Steuerbeträge sind jedoch termingerecht zu entrichten, sie werden bei einer Berichtigung der Festsetzung erstattet.“

Wie verhalte ich mich jetzt richtig>>>>

Widerspruch werde ich einlegen, soweit ist das klar.

Für den Zeitraum der alten Satzung (ich gehe davon aus das DD nun vor das BVerfG reist) wird je eines Tages mal ein Urteil gesprochen werden.

Nur wie weiter mit der neuen Satzung>>> Hier steht der Rechtsweg ja mit vermutlich x Instanzen dann wieder ganz am Anfang. Klagen> Warten bis andere Klagen>

Wie verhalte ich mich richtig> Gebt mir bitte mal ein paar Tipps, ich bin so ziemlich ratlos.

Vielen Dank für Eure Bemühungen!

Mit freundlichen Grüßen

Lucius30


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