News: Das Rückspiel in Dresden

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 6077 Tagen) @ Christian

Lieber Christian,

es ist die Endlosschleife des Verwaltungsrechts. Tut mir leid, wenn ich Deinen Glauben erschüttern muss.
Die angefochtenen und nach alter Satzung angegriffenen VAs werden nicht als aufgrund der neuen Satzung begründet wiederaufleben,
sondern die werden aufgehoben und die Steuer erstattet, aber die Neuen werden nach aktueller Satzung beurteilt und solange "die Rechtslage unklar und verworren"
ist (oder so ;-), muß der Betroffene mit einer rückwirkenden
Neuregelung rechnen -- und genießt dann kein "schutzwürdiges
Vertrauen".
Also werden die Verwaltungsakte, die neu angegriffen werden aufgrund der neuen Satzung angegriffen werden müssen und nicht mehr aufgrund der alten, obwohl zurückliegende Veranlagungszeiträume einbezogen werden können.

So kann sich die Verwaltung Fehler über Fehler leisten und das Spielchen beginnt jedes mal von Neuem.
Tut mir leid, dass ich Euch nichts Erfreulicheres berichten kann.

Lieben Gruß Yvonne


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