News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Mittwoch, 20.02.2008 (vor 6002 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
vielen Tag für den Hinweis auf diesen „bahnbrechenden“ Beschluss.

Abgesehen davon, dass auch beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht sprachliche Unzucht herrscht („und seine Studienwohnung als Zweitwohnung [nach der einschlägigen Gesetzgebung falsch, richtig muss es heißen: „Nebenwohnung“] angemeldet habe, …“), ist das eines dieser typischen Verwaltungsgerichtsurteile, die den Normalbürger zur Raserei treiben können.
„Ob sich aus dieser [geänderten] Satzung - die für das Bestehen einer Hauptwohnung auf das Melderecht abstellt - in der Zukunft etwas anderes ergibt, hat der 5. Senat wegen mangelnder Entscheidungserheblichkeit ausdrücklich offen gelassen. Diese Frage wird in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt.“
Juristisch fein austariert und an den Lebensinteressen völlig vorbei.
Zu dem Verhalten der Sächsischen OVG fällt mir nur ein: So provoziere ich weitere Klagen. Frei nach dem Motto: „Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie fortzeugend Böses muss gebären“ (Die Piccolomini).
Ob Schiller, der ja schon den Finanzbehörden ganz allgemein ein Drama gewidmet hat, bei diesem Motto an solche Satzungen und Urteile gedacht hat>

Erfreulich, dass das OVG immerhin den Revisionsantrag zurückgewiesen und bestätigt hat, .dass die Dresdener Stadtverwaltung die Satzung rechtswidrig interpretiert und umgesetzt hat. Konsequenterweise müsste Dresden jetzt vor das BVerwG ziehen, um sich das Offensichtliche erneut bestätigen zu lassen.

Da lobe ich mir das OVG M-V, das die Frage der Erstwohnung - obwohl auch von mangelnder Entscheidungserheblichkeit - deutlich angesprochen für sich und das Land auch entschieden und Rostock zum Gang nach Leipzig gezwungen hat.
Gruß
Christian


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion