News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Freitag, 22.02.2008 (vor 6000 Tagen) @ simmy

Hallo,
was im Melderecht richtig ist, regelt das jeweilige Meldegesetz - da gibt es weder Vor- noch Nachteile - nur Rechtmäßigkeit.
Schlimm ist allerdings, was die Kommunen mit ihrer Zeitwohnungsteuer und dem Melderecht treiben - und das mit Vorsatz.
Es gibt in Dresden weder eine „alte“ noch eine „vorläufige“ ZWSt-Satzung - diese war bis zum 31.12. rechtmäßig und das Verhalten der Verwaltung war rechtswidrig. Seit 1.1. ist das Verhalten der Verwaltung vermutlich satzungskonform, dafür ist die Satzung rechtswidrig. Was eine Verwaltung tut und eine Satzung besagt ist aber unerheblich, denn die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist nur dann zulässig, wenn jemand mehr als eine Wohnung innehat.
Ob das bei euch der Fall ist, kann ich aus den Angaben nicht erkennen.
Noch Fragen
Gruß
Christian


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