News: Das Rückspiel in Dresden

Christian @, Freitag, 22.02.2008 (vor 5999 Tagen) @ simmy

Hallo,
Streichen wir mal Hauptwohnsitz und Wohnsitz in jeglicher Form. Darauf kommt es nicht an.
Nach der Dresdener Satzung in der jetzt gültigen Fassung (die rein sprachlich schon auf Schwachsinn der Verfasser schließen lässt) ist jede Nebenwohnung eine Zweitwohnung, wenn sie die Bedingungen der Bauordnung erfüllt.
Es ist letztlich egal, ob man die alte oder die neue Fassung der Satzung betrachtet oder sich an der Wohnungsdefinition reibt: Das Erheben einer Zweitwohnungsteuer auf das Innehaben nur einer einzigen (wie immer auch) definierten Wohnung ist immer rechtswidrig.
In Dresden war es bis 31.12. schon wegen der Satzungsregeln rechtswidrig, seit 1.1. ist die Satzung keine rechtmäßige Grundlage mehr. Der einzige was die Stadt erreicht hat, ist eine neue „Klageflut“ loszutreten. Über den verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern scheint man sich im Rathaus keine Gedanken zu machen
Dagegen hilft nur:
- Widerspruch einlegen (Frist beachten),
- ggf. klagen, denn der Widerspruch wird wohl abgelehnt werden.
Noch Fragen>
Gruß
Christian


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