News: Das Rückspiel in Dresden

gtaeger @, Freitag, 25.01.2008 (vor 6028 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,
ich hab schon einige Aussagen von Dir zu diesem Thema gelesen. U.a. von vor einem halben Jahr als es um die Frage Widerspruch und Ratenzahlung ging.
Ich selbst bin auch von der "Stadt Dresden" betroffen, dabei kann die schöne Stadt eigentlich gar nichts dafür. Ich musste schon für meine alte Wohnung ZWS zahlen, dass hab ich nachdem mein Widerspruch bestätigt war auch getan. Ich beabsichtige mein Geld zurückzufordern, sobald eine Entscheidung in den ausstehenden Verfahren gefallen ist.
Nun soll ich für mein Zimmer in das ich von 2006 bis Mitte 2007 gezogen war ebenfalls zahlen. Das Problem ist, hier habe ich gar nicht erst einen Bescheid, sondern gleich die 1. Mahnung erhalten. Das war im September. In Ermangelung eines zuständigen Sachbearbeiters habe ich dann an die Stadtkasse geschrieben und diesen Bescheid angefordert. Nur gegen den kann ich schließlich Widerspruch einreichen. Ausser einer 2. Mahnung passierte jedoch nix.
Mein Problem ist, dass es für die Mahnungen meines Wissens keine Rechtsgrundlage gibt. Denn das wäre der Festsetzungsbescheid.
Nachdem ich im Dezember dann sogar die Ankündigung der Zwangsvollstreckung erhielt habe ich mich erneut mit der Stadtkasse auseinandergesetzt. Irgendwann sind die dann am Telefon auch mit einer zuständigen Sachbearbeiterin herausgerückt.
Die war jedoch im Urlaub und so hab ich auf Anraten Ihrer Vertreterin das Problem Mitte Dezember schriftlich per Einschreiben und parallel per Email an die Bearbeiterin gesendet. Es passierte wieder nix.
Heute erhielt ich nun die Information, dass man scheinbar pfänden wollte mich aber nicht angetroffen hätte.
Meine Frage ist nun, auf welcher Rechtsgrundlage könnten die pfänden> Eine Steuerschuld müsste ja per Bescheid erst kommuniziert werden bevor ein Beibringungsverfahren eingeleitet werden kann, oder>
Als was ist denn dann die Mahnung anzusehen>
Im voraus schon mal danke.
Gruß
G.


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