ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5724 Tagen) @ Lara11

Geschlagen ist man erst dann, wenn sich aufgegeben hat.
Ich nehme an, der Bescheid der Stadt Trier ist ein Widerspruchbescheid. Dann hast Du hast jetzt vier Wochen Zeit, Klage beim VG Mainz einzulegen und bei der Stadt Trier die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Ob das bei Dir sinnvoll ist, kann ich nicht beurteilen, da ich den Sachverhalt nicht kenne. Grundsätzlich meine ich aber: Ja. Wer sich gegen diesen Unfug nicht wehrt, ist selber schuld.


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