ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Lara11 @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5216 Tagen) @ Alfred

Ich habe einen Anwalt zu der Sache hinzugezogen, der für mich mit sem Stadtrechtsausschuss als auch mit dem Steueramt in Trier telefoniert hat.
Für meine beiden Widersprüche (350 € Steuerrückahlung) ergibt sich ein Betrag von 90 €, der zu zahlen ist, falls ich den Widerspruch aufrecht erhalte.
Da 400 Widersprüche der Stadt Trier in etwa vorliegen, werden sie aus finanziellen Gründen den Widerspruch nicht ruhen lassen, bis das Gericht entschieden hat, ob die Verfassungsbeschwerde angenommen wird.
Der Anwalt meinte zu mir, dass es ein reines Pokerspiel wäre:
Wie das BVerwG in etwa einem halben Jahr bzgl der Zulassung entscheidet ist kaum einzuschätzen. Er meinte wohl eher 60 %, dass das Gericht die Klage nicht zulässt.
Ich werde daher wohl meinen Widerspruch zurücknehmen, da ich nicht auch noch zusätzlich 90 € zu der ganzen Summe draufzahlen möchte.
Sollte jemand bei der Stadt Trier es erreicht haben, dass man den Widersppruch bis zur Entscheidung ruhen lassen kann, möge er doch bitte Bescheid geben.

Gruß, LAra


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