ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Alfred @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ Bjoern

» weil ich mich gerade mit dem Gebührenrecht auseinandersetzen
muss:

Mein aufrichtiges Beileid.

Zur Sache: Die Kommunen rechtfertigen doch ihre Nebenwohnungsteuer u.a. gerade mit dem Argument, dass damit die Nutzung öffentlicher Einrichtungen (z.B. Kindergärten, Friedhöfe) abgegolten werden soll (Äquivalenzprinzip). So wie der Kurbeitrag (Gebühr) die Nutzungsmöglichkeit der mit öffentlichen Mitteln finanzierten Kureinrichtungen abgelten soll. Die konkrete Nutzung muss extra bezahlt werden. Oder habe ich da was falsch verstanden> Ist da der verwaltungsrechtliche Weg von der Steuer zur Gebühr so weit>
Das Thema sollten wir aber schnell lassen, bevor es dem Erfindungsreichtum mancher Kommunen anstachelt.


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