ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

traushy @, Donnerstag, 21.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ Alfred

Ich stehe heute vor einer wichtigen Entscheidung:

Widerspruch aufrechterhalten oder zurücknehmen>
Im Prinzip hab ich tierisch Lust drauf, das mal richtig von vorne bis hinten durchchecken zu lassen, bin aber Bafög-Empfänger und fürchte etwas die Gebühren, die bei einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses auf mich zukommen würden.

Wie werden diese denn berechnet> Geht das nach Streitwert wie oft üblich> Oder gibt es da festgesetzte Gebühren/Auslagen, die ich im Fall der Niederlage tragen müsste>

Scheint es eigentlich möglich, den Stadtrechtsausschuss in einer mündlichen Verhandlung davon zu überzeugen, dass man die Vollstreckung aussetzt bis das BVerfG entschieden hat> Weil im Prinzip will ich ja erstmal nichts anderes. Wenn die entscheiden, dass ich als a) Student und b) Bafög-Empfänger tatsächlich zahlen muss, dann mach ich das natürlich auch.
Wenn ich aber jetzt den WIderspruch zurücknehme und zahle, dann ist ja völlig egal was beim BVerfG rauskommt, meine 720€+2010er Gebühren sehe ich dann ja nie wieder.

Oder gibts da noch die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und dann Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen>
Dann müsste ich aber die Rechtsprechung des BVerfG beobachten und dann den ANtrag stellen oder>
Oder kann man das vorsorglich machen, also wenn die entscheiden, dass ich als a) Student oder zumindest b) Student & Bafög-Empfänger nicht herangezogen werden kann, dann über den Antrag zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand des bestandskräftigen VA beschäftigen müssen>

Meine Sorge ist halt da, dass ich das versäume und dann wegen Fristablauf nichts mehr machen kann.


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