ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Alfred @, Mittwoch, 25.11.2009 (vor 5440 Tagen) @ Lara11

Meine Empfehlung:
halte den Widerspruch aufrecht und teile der Stadt mit, dass gegen das BVerwG Urteil vom 13.05.2009 - 9 C 7.08 eine Verfassungsbeschwerde vorliegt, über die noch nicht entschieden ist.
Davon abgesehen: Wenn für den Widerspruch Gebühren fällig werden, ist das weniger als die Steuer.
Wenn Du es genauer wissen willst: Per Mail.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion