ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Lara11 @, Mittwoch, 25.11.2009 (vor 5967 Tagen) @ Alfred

Das ist mein Widerspruchsbescheid. Ich kann ihn aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Wenn ich das weiterführen will, frage ich mich, ob ich nun das Risiko eingehe und das Verfahren für mich kostenpflichtig wird. Das kann ich keinesfalls riskieren. Bisher habe ich mit meinem Widerspruch keinerlei Risiko gehabt. Aber sollte ich bis zum 15.12 die Rücknahme des Widerspruchs nicht erklären, wird der Stadtrechtsausschuss ein förmliches, kostenpflichtiges Verfahren einleiten.
Mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass ich mit anderen Gründen als den Begründungen im Urteil des BVerwG versuchen kann dagegen anzugehen.


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