ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Tokra @, Freitag, 27.11.2009 (vor 5721 Tagen) @ Alfred

Na wie die Stadt Trier gedenkt, mit der Tatsache der eingelegten Verfassungsbeschwerde umzugehen.

Es wäre ja witzlos ein förmliches Widerspruchsverfahren durchzuführen wenn an dessen Ende wiederum die Klage stünde, die dann bis zum BVerfG durchzufechten wäre um dann dort darauf verwiesen zu werden, dass diese Frage bereits anhängig ist.

Insofern werden sie ja entweder sagen: Genau diesen Weg bitte. Oder eben anders bescheiden.


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