ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Tokra @, Freitag, 08.01.2010 (vor 5680 Tagen) @ Alfred

So nach der Weihnachtspause ist auch die Stadt wieder aktiv geworden:

Der Antrag auf Aussetzung des der Vollziehung wurde abgelehnt. Als Begründung führt die Stadt an, dass sie keine Zweifel mehr an der Rechtmäßigkeit des Bescheids habe.

Am besten gefällt mir aber der folgende Satz:
"Insbesondere liegen keine Hinweise vor, dass das BVerfG die eingereichte Klage überhaupt annimmt oder das Urteil des BVerwG in Zweifel gezogen wird."
Dazu brauch man eigentlich schon nichtsmehr zu sagen... Da hat jemand grds nicht verstanden wie Gerichte arbeiten. Wäre auch schlimm wenn das Ergebnis vor Eröffnung des Verfahrens vom Gericht bekannt gegeben würde.

Naja wie dem auch sei: Zahlungsfrist jetzt bis 31.01.2009 und die Alternative Rücknahme oder formelles Widerspruchsverfahren.

Ich werde das Widerspruchsverfahren auf mich zu kommen lassen. Nur um die Zahlung komm ich ja jetzt nichtmehr rum. Und lohnt es sich gegen diese Ablehnung meines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung erneut Widerspruch einzulegen>

Desweiteren würde ich gerne noch ein Schreiben an die Stadt schicken und dem Kreisrechtsausschuss nochmal meine Argumente unterbreiten, warum die Stadt hier unrecht hat. Dazu wäre es allerdings gut, den Text der Verfassungsbeschwerde zu kennen. Wäre es möglich mir den zugänglich zu machen>


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