ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Alfred @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5701 Tagen) @ Tokra

» Die Kosten für den Anwalt haben sich allerdings nicht gelohnt.
In dieser Phase braucht man noch keinen Anwalt – schon gar keinen, der von der Sache nicht überzeugt ist, weil er nicht in Betracht zieht, dass hier eine Sauerei abgehen könnte.

» Entsprechend war ja auch das Schreiben formuliert: es sollten bloß keine Zweifel an der Entscheidung des BVerwG aufkommen.
Das Schreiben der Stadt Trier würde mich interessieren. Von wann ist es, was steht drin>

» Ich stehe in der Sache auch in Kontakt mit anderen
» betroffenen Studenten, die die Sache aber ebenso wie ich durchfechten werden.
Bedarf an Unterstützung>
Was macht eigentlich der AStA in der Sache>


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