ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Bjoern @, Freitag, 22.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ Alfred

nur am Rande, weil ich mich gerade mit dem Gebührenrecht auseinandersetzen muss:

Gebühren dürfen nach den KAG´s der Länder nur für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden. die privaten Wohnungen sind offensichtlich keine "öffentlichen Einrichtungen" ... insofern scheitert es bereits daran :-D


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