ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Alfred @, Donnerstag, 21.01.2010 (vor 5666 Tagen) @ traushy

» Wenn die [Richter des BVerfG] entscheiden, dass ich ... tatsächlich zahlen muss, dann mach ich das natürlich auch.

» Wenn ich aber jetzt den WIderspruch zurücknehme und zahle, dann ist ja
» völlig egal was beim BVerfG rauskommt, meine 720€+2010er Gebühren sehe ich
» dann ja nie wieder.

Das ist der springende Punkt, und das weiß auch die Stadt Trier. Die meisten Bürger scheuen bei einem abgewiesenen Widerspruch den Rechtsweg und verlieren ihre Ansprüche.

Trau Dich!

Was die Stadt Trier für einen zurückgewiesenen Widerspruch verlangt, weiß ich nicht. Viel kann es aber nicht sein. So ca. 20 - 50 EURO könnten realistisch sein. Aber vielleicht weiß da einer Näheres.

:-D Zum Stadtrechtausschuss:
Eine mündliche Verhandlung wird es wohl kaum geben. Wo kämen wir denn hin, wenn es jedem Bürger erlaubt wäre,
seinen eigenen beschränkten Maßstab an die wohldurchdachten Anordnungen einer Behörde zu legen und sich in dünkelhaftem Übermut ein Urteil über dieselben anzumaßen und ihm auch noch erlaubt wird, diese untertänigst vorzutragen> Zum Wort "Stadtrechtauschuss": Da neigt in diesem Fall angeblich so mancher dazu, den Bestandteil "Stadtrecht" zu streichen. Folgt man dem konsequent, käme man zu dem Ergebnis, dass keine Gebühr verlangt werden darf (Was nichts wert ist, darf auch nichts kosten).:-D


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion