ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5848 Tagen) @ Lara11

Erstens ist es das Bundesverfassungsgericht, dass wir angerufen haben, nicht das Bundesverwaltungsgericht (bitte mal die Gerichtszweige nicht so durcheinander schütteln).
Zweitens ist die von mir vertretene Verfassungsbeschwerde bereits seit Anfang März 2009 anhängig. Das halbe Jahr ist also schon längst rum. Der Anwalt sollte mir mal erklären, wie er zu seiner Mutmaßung kommt, dass in einem halben Jahr ein Nichtannahmebeschluss ergeht.

Keiner weiß, wie es ausgeht, das ist sicher richtig. Wenn man gleich die Flinte ins Korn wirft, ist man auf jeden Fall auf der Verliererseite.


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