ZWS in Trier in Höhe v. 350 € nachzuzahlen

Alfred @, Samstag, 28.11.2009 (vor 5235 Tagen) @ Tokra

Die meisten „Fachleute“ gingen davon aus, dass mit den „Urteilen“ der BVerwG nun endgültig Ruhe einkehren würde. Zum Glück ein Irrtum.
Die Stadt Trier dürfte allerdings erst jetzt von den Verfassungsbeschwerden erfahren haben und ihr Schreiben noch im Überschwang des vermeintlich totalen Sieges herausgegeben haben. Was sie nunmehr daraus macht, dürfte wirklich interessant werden.
Wer diese Steuer ohne Gegenwehr zahlt, ist selbst schuld.


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