ZWS - Magdeburg

Bjoern @, Montag, 08.01.2007 (vor 6341 Tagen)

mich interessieren eure Erfahrungen mit dem Steueramt Magdeburg. hat schon jemand erfolgreich Widerspruch eingelegt>
wie argumentiert das Steueramt, wenn es Widersprüche zurückweist>>

in meinem Fall bekam ich am 14.07.2006 die Aufforderung, eine Zweitwohnsitzsteuererklärung abzugeben. hab der Behörde einen netten Brief geschrieben, wo ich eine Erklärung wollte, weshalb ich überhaupt zur ZWS herangezogen werde
(Hauptwohnung: Kinderzimmer in der elterlichen Wohnung im Landkreis Wittenberg; Nebenwohung: meine StudentenWG in Magdeburg, die nur an 3 Tagen in der Woche genutzt wird)
habe schließlich nur 1 Wohnung inne (meine StudentenWG), wieso also eine ZWS>> habe natürlich keines der Formulare ausgefüllt ...

bekam darauf keine Antwort, sondern gleich einen Steuerbescheid. (meine Kollegin aus der WG hatte vorbildlich die ganzen Formulare ausgefüllt, so dass das Steueramt die notwendigen Angaben auch ohne meine Mitwirkung hatte)
bin darauf in Widerspruch gegangen und habe die Aussetzung der Vollziehung beantragt.
Hauptbegründung für den Widerspruch:
1. kein Innehaben von 2 Wohnungen
2. unbillige Härte nach § 13a KAG LSA(Bafög-Empfänger)
3. Grundrechtsverletzung (wenn das BVerwG aus Art. 6 GG einen besonderen Schutz von Verheirateten herleitet, dann dürfte die Familie doch den gleichen Schutz geniessen; bin nicht verheiratet, habe aber eine starke Bindung zu meinen Eltern und zu meinen beiden pflegebedürftigen Omas, die in meiner Heimatgemeinde wohnen ... zugegeben etwas weit hergeholt - aber man kanns ja mal probieren)

natürlich gab es wieder keine Antwort vom Steueramt, sondern gleich ne Mahnung + Vollstreckungsandrohung. auf meinen Anruf reagierte der junge Herr vom Steueramt ziemlich genervt; offensichtlich war ich nicht der Einzige, der Widerspruch eingelegt hat :-D

das Steueramt schickte mir einen Studungsantrag; komischerweise wollen die eine Mindestrate von 20 EUR und berechnen für den Stundungsantrag eine pauschale Verwaltungsgebühr von 10 EUR. finde ich ehrlich gesagt eine ziemliche Frechheit!!

habe einfach "Erlass der Steuer" beantragt und darum gebeten, dass doch schnellstens über meinen Widerspruch bzw. über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung entschieden wird.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion