ZWS - Magdeburg

Christian @, Dienstag, 12.02.2008 (vor 5941 Tagen) @ Bjoern

Hallo Bjoern,
grundsätzlich eine tolle Idee, die Verantwortlichen auf den Unfug hinzuweisen, den sie mit ihren absurden Satzungen veranstalten. Aber auch wenn Du mich nicht fragst, dazu ist Dein Brief ist viel zu brav. Wenn überhaupt sollte er an den Hauptver-antwortlichen gehen, dass ist der OB der Stadt. Der wiederum weiß genau, was Sa-che ist und braucht eigentlich keine Information. Es interessiert ihn sowieso nicht. Um überhaupt gehört (gelesen) zu werden muss man bei ihm eine schärfere Tonart anschlagen,. Das ist er nicht anders gewohnt.
Getragen von der (Wahn>)Vorstellung des Bürgers als Souverän des Staates (:-) darf man auch ruhig schärfer und fordernder formulieren. Die Grenze zur Beleidigung sollte man allerdings nicht überschreiten. Außerdem solltest Du vom Artikel 17 GG Gebrauch machen. Dann muss er wenigstens antworten lassen.
Den geschichtlichen Rückblick würde ich ganz weglassen. Das Elend der Zweitwoh-nungsteuer liegt darin, dass sie von ihren Erfindern ursprünglich als Ferienwoh-nungsteuer konzipiert war - man hat die nur falsch benannt. Das zu beschreiben kriege ich persönlich nicht hin, ohne gefährlich nahe an die Grenze zur Beleidigung zu kommen, die zu überschreiten nicht in meiner Absicht liegt.
Was mich in dem Zusammenhang mal interessieren würde - rhetorische Frage ans Forum - welche Aussichten hat wohl eine konkrete Klage wegen Erpressung (§ 253 StGB) und Betrug (§ 263 StGB) - ggf. sogar in besonders schweren Fällen (wegen der Bandenbildung). Oder anders: Wer kennt einen Staatsanwalt, der da mitzieht und zumindest ernsthaft ermittelt.
Gruß
Christian


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